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Darf sich die katholische Kirche "christlich" nennen?

Datum: 11.02.2010

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 11.02.2010


Das Verwaltungsgericht Freiburg hat gestern die gegen das Erzbistum Freiburg gerichtete Klage von 6 Personen abgewiesen, die erreichen wollten, dass der katholischen Kirche untersagt wird, sich „christlich" zu nennen. Die Kläger sind nach eigenen Angaben die Vorstände der Glaubensgemeinschaft „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit". Mit Schreiben vom 19.08.2009 hatten sie die 27 Bischöfe der katholischen Diözesen aufgefordert, sich nicht mehr „christlich" zu nennen und dies gegenüber den Klägern bis zum 20.09.2009 schriftlich zuzusagen. Sie haben die Klage im Wesentlichen damit begründet, das Verhalten der katholischen Kirche stehe im Widerspruch zur Lehre von Jesus Christus. Sie sei daher nicht berechtigt, sich weiter „christlich" zu nennen.

Zur Begründung ihrer Entscheidung (2 K 1700/09) hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts ausgeführt, die Klage sei unzulässig. Zu Gunsten der Kläger werde zwar davon ausgegangen, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei (§ 40 VwGO). Es fehle jedoch an der erforderlichen Klagebefugnis, weil nicht ersichtlich sei, dass die Verwendung der Bezeichnung „christlich" durch die katholische Kirche die Kläger in eigenen Rechten verletzen könnte. Es könne zudem offen bleiben, ob ein von den Klägern behauptetes „postmortales Persönlichkeitsrecht" von Jesus Christus bestehe. Denn jedenfalls seien sie nicht zu dessen Wahrnehmung bzw. Durchsetzung berechtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Kläger können innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen.

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