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Benutzungspflicht für Radweg an der Friedhofstraße in Freiburg

Datum: 11.04.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 11.04.2007

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Betroffenen abgewiesen, der sich gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht auf der Friedhofstraße zwischen Tennenbacher Straße und Rennweg in nördlicher Richtung in Freiburg gewandt hat (Urteil vom 15.3.2007 ‑ 4 K 2130/05 -). Der Kläger hatte geltend gemacht, der Radweg sei nicht notwendig und entspreche nicht den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen. Bei der Benutzung des Radwegs entstünden vor allem beim Linksabbiegen erhebliche Gefahrenquellen.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Ansicht nicht gefolgt. Bei einer Gesamtschau sei ein Befahren der Fahrbahn erheblich gefährlicher als die Benutzung des Radwegs. Durch die Fahrbahnverschwenkung und das Abbiegen der Straßenbahn in die Komturstraße seien die Verkehrsteilnehmer auf der Friedhofstraße auf kurzer Distanz unterschiedlichen Abständen zu den dort verkehrenden Straßenbahnen ausgesetzt. Dies sei geeignet, sie dazu zu verleiten, Schutz auf der rechten Straßenseite zu suchen und so den Sicherheitsabstand zu dort fahrenden Radfahrern zu unterschreiten. Auch Abbiegevorgänge von Radfahrern in die Kaiserstuhlstraße und die Neunlindenstraße seien besonders gefährlich. Denn die Radfahrer müssten sich dazu auf den Linksabbiegespuren einordnen und dabei die unebenen und insbesondere bei Kälte und Nässe glatten kopfsteingepflasterten Gleiskörper befahren. Außerdem müssten sie dabei in einem sehr ungünstigen Winkel die Straßenbahngleise überqueren, was erhebliche Sturzrisiken und die erhebliche Gefahr von Kollisionen mit Kraftfahrzeugen mit sich bringe. Bei dem anlässlich der mündlichen Verhandlung eingenommenen Augenschein habe die Kammer mehrfach solche Abbiegevorgänge beobachtet, die gewissermaßen als „Husarenritte“ erschienen seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Zulassung der Berufung beantragen.

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