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Klagen gegen Studiengebühren beim Verwaltungsgericht Freiburg

Datum: 03.01.2007

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 03.01.2007

Bis Ende Dezember 2006 sind beim Verwaltungsgericht Freiburg bereits über 200 Klagen gegen Studiengebührenbescheide eingegangen. Die Hochschulen und Fachhochschulen des Landes haben nämlich auf der Grundlage des neu gefassten Landeshochschulgebührengesetzes alle Studenten für das Sommersemester 2007 und alle nachfolgenden Semester ihres Studiums zur Zahlung einer Studiengebühr von jeweils 500,-- Euro pro Semester verpflichtet.

Vor diesem Hintergrund verweist das Verwaltungsgericht auf folgende allgemeine Anforderungen: Klagen müssen eigenhändig unterschrieben sein, eine vollständige Adressenangabe sowie die Bezeichnung des Beklagten enthalten und sollen in zweifacher Fertigung eingereicht werden. Der angefochtene Bescheid soll im Original oder in Kopie mit der Klage vorgelegt werden.  Soll das Klageverfahren zunächst bis zur Klärung eines Musterverfahrens ruhen, so soll auch dies schon mit der Klageschrift erklärt werden. Aus dem vorläufig festgesetzten Streitwert (hier 500,-- Euro) erhebt das Gericht nach Klageeingang von den Klägern im voraus zu leistende Gerichtskosten (hier 105,-- Euro). Das gilt auch dann, wenn zunächst das Ruhen des Verfahrens begehrt wird.

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