Navigation überspringen

Geschäftsgang des VG Freiburg im Jahre 2001

Datum: 02.02.2006

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 31.01.2002

Neu eingegangen sind insgesamt 3436 Verfahren. Dabei handelt es sich um Hauptsacheklagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts (VRS: 2216) sowie des Asylrechts (1220).

Erledigt  wurden insgesamt 4592 Verfahren (VRS: 2689 / Asyl: 1903) durch die mit 32 Verwaltungsrichterinnen und -richtern (Voll- und Teilzeit) besetzten 10 Kammern des Verwaltungsgerichts. Im Servicebereich sind darüber hinaus 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Der Endbestand anhängiger Verfahren  belief sich am 31. Dezember 2001 auf insgesamt 3137 Verfahren (VRS: 1412 / Asyl: 1725). Der Bestand insbesondere im Asylbereich wurde dabei im Jahr 2001 kräftig gesenkt (von 2092 am Jahresanfang auf 1412 am Jahresende). Auch im VRS-Bereich nahm er deutlich ab (von 2198 auf 1725).

Verglichen mit den Zahlen des Jahres 2000 bedeutet dies einen doch deutlichen Rückgang der Zahl der Neueingänge insgesamt um 1461 ( VRS: 512; Asyl: 949 und der Erledigungen um 1456 (VRS: 373; Asyl: 1083).

Diese erstmals seit 2001 zu beobachtende deutliche Rückentwicklung spiegelt einen generell  auch  bei  den anderen Verwaltungsgerichten des Landes nahezu im selben Umfang anzutreffenden Trend wieder. Die besonders im letzten Quartal 2001 wieder hohen Eingangszahlen beim VG Freiburg lassen allerdings wohl erwarten, dass es nicht bei einer dauerhaften Abwärtsentwicklung bleiben wird.

Bezogen auf die ersten drei Quartale 2001 konnten von den Hauptsacheklagen im Bereich des Verwaltungsrechts 29,9% (2000: 37,9%) innerhalb von sechs Monaten und weitere 19,5% (2000: 16,3%) innerhalb von 12 Monaten, also innerhalb eines Jahres rund die Hälfte (49,4%) erledigt werden; in   Asylverfahren wurden binnen eines Jahres 34,2% erledigt (2000: VRS 54,2%, Asyl 46,9%). Binnen zwei Jahren waren 74,5% (2000: 77,9 %) der Klagen in Allgemeinsachen und 71,0% (2000: 74,4%) der Klagen in Asylsachen erledigt.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Hauptsacheverfahren betrug in den ersten drei Quartalen des Jahres 2001 in Verwaltungsrechtssachen 15,0 Monate (+0,3) und in Asylsachen 20,2 Monate (+3,8); in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrug sie in Verwaltungsrechtssachen 1,8 (8722;0,3) und in Asylverfahren 1,1 (8722;0,8) Monate.
In den Hauptsacheverfahren hatten die Kläger in den ersten drei Quartalen des Jahres 2001 in Verwaltungsrechtssachen in 17,7% (-6,6%), in Asylverfahren in 14,3% (+3,0 %) der entschiedenen Fälle ganz oder teilweise Erfolg. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lag die diesbezügliche Erfolgsquote der Antragsteller in Verwaltungsrechtssachen bei 13,2% (-1,7%) und bei Asylverfahren bei 22,2% (+12,3%).

Schwerpunkte  unter den Verwaltungsrechtsstreitigkeiten  bildeten Baurechtsstreitigkeiten, Verfahren wegen zu bezahlender Abgaben, Gebühren und Beiträge, Führerscheinsachen, Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes und aus dem Bereich des Hochschul- und Prüfungsrechtes sowie Streitigkeiten um die Sozialhilfe.
In den Asylrechtsstreitigkeiten sind die Hauptherkunftsländer der Kläger und Antragsteller die Türkei (476 Verfahren), das ehemalige Jugoslawien (364 Verfahren), der Irak (160 Verfahren), Syrien (76 Verfahren) und  Sri Lanka (61 Verfahren). Zum Vergleich 2000: Jugoslawien 617, Türkei 609, Syrien 142, Sri Lanka 126 und Irak 108 Verfahren.

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.