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Kundenbefragung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat im September 2013 zum zweiten Mal nach 2005 im Rahmen einer Fragebogenaktion bei Behörden und Anwaltschaft die Qualität seiner Arbeit evaluiert. 75 Behörden im Regierungsbezirk Freiburg und insgesamt 227 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die überwiegend in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen oder Asylsachen beim Verwaltungsgericht Freiburg tätig sind, wurden befragt; 148 Fragebögen wurden zurückgereicht. 

Gegenstand der insgesamt 33 Fragen waren alle Bereiche des Gerichts, mit denen Prozessbeteiligte in Berührung kommen. So konnten die Geschäftsstellen (Service-Einheiten), die Arbeit der Richterinnen und Richter, die Ausstattung und das Erscheinungsbild des Gerichts sowie seine Außendarstellung etwa durch die Homepage mit den Noten 1 (=sehr gut) bis 5 (=mangelhaft) beurteilt werden. Wo den Befragten eine Beurteilung nicht möglich erschien, stand ihnen die "Note" 0 zur Verfügung. Zusätzlich war Raum für individuelle Anmerkungen. 

Das Ergebnis der Befragung ist - wie im Jahre 2005 - insgesamt gut; mit der Note 2,12 übertrifft das Gesamturteil sogar geringfügig die Bewertung aus dem Jahre 2005 (2,18). 

Hervorragend beurteilt wurden die Service-Einheiten für ihre Hilfsbereitschaft, fachliche Kompetenz und Verständlichkeit ihrer Auskünfte. Die Richterschaft erhielt die besten Noten für Auftreten und Freundlichkeit, den Ton der gerichtlichen Schreiben, die Verständlichkeit der Entscheidungen und die Verhandlungsführung.

Trotz des gegenüber 2005 verbesserten Gesamturteils hat die Umfrage auch gezeigt, dass es in einigen Bereichen noch weiteren Optimierungsbedarf gibt. So sahen die Befragen insbesondere die Verfahrensdauer bei den Hauptsacheverfahren kritisch. 

Trotz der nach wie vor insgesamt als "gut" empfundenen Qualität der Tätigkeit des Verwaltungsgerichts werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen, das bescheinigte Niveau nicht nur zu halten, sondern in denjenigen Bereichen, die weniger gut beurteilt wurden, zu erhöhen.

 

Hier geht es zur Auswertung:   Kurzfassung  und  Langfassung  

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