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Gericht holt Lärmgutachten zum Augustinerplatz ein

Datum: 09.05.2017

Kurzbeschreibung: PM  09.05.2017

Ende März 2016 haben zwei Anwohner des Augustinerplatzes Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Freiburg erhoben, mit der sie eine gerichtliche Verpflichtung der Stadt auf Einschreiten gegen den nächtlichen Lärm auf dem Augustinerplatz erreichen wollen.

In einem vom Verwaltungsgericht im März diesen Jahres durchgeführten nichtöffentlichen Erörterungstermin wurde mit den Beteiligten des Rechtsstreits erörtert, ob - dem Vorschlag der Kläger entsprechend - das Klageverfahren ausgesetzt und ein außergerichtliches oder auch gerichtliches Mediationsverfahren durchgeführt werden solle. Wenn sich die Beteiligten über die Durchführung eines gerichtlichen Mediationsverfahrens einig sind und diesen Wunsch an das Gericht herantragen, stellt ihnen das Gericht eine/n seiner vier zusätzlich als Mediator ausgebildeten Richter/innen zur Verfügung, mit dessen Unterstützung die Beteiligten versuchen können, selbst eine Lösung ihres Konflikts ohne Gerichtsurteil zu finden.

Nachdem eine Einigung der Beteiligten über eine solche Mediation bislang nicht zustande gekommen ist, hat das Gericht mit einem den Beteiligten vor kurzem übersandten Beweisbeschluss die Einholung eines Lärmschutzgutachtens der Landesanstalt für Umwelt angeordnet. Es soll auf der Grundlage der Freizeitlärmrichtlinie die Frage klären, welcher Art und wie stark die Lärmeinwirkungen sind, welche namentlich an den Wochenenden nach 22 Uhr von der Freizeitnutzung des Augustinerplatzes auf die Wohnräume der Kläger ausgehen.

Nach Eingang und Prüfung des Gutachtens wird das Gericht, sofern nicht doch ein Mediationsverfahren zustande kommt, einen Termin zur mündlichen Verhandlung über die Klage anberaumen.

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