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Hinweis auf Gerichtstermin Prof. Dr. Friedl gegen Land Baden-Württemberg

Datum: 12.11.2013

Kurzbeschreibung: Hinweis auf Gerichtstermin Prof. Dr. Friedl gegen Land Baden-Württemberg

Am
Donnerstag, den 05. Dezember 2013, um 10.30 Uhr

im Verhandlungssaal VII im 5. OG
des Verwaltungsgerichts Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

wird die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über eine Klage des Prof. Dr. Friedl verhandeln (1 K 2463/11). Prof. Dr. Friedl klagt auf Zahlung von ca. 2 Mio. € aus einem mit dem Universitätsklinikum Freiburg geschlossenen Vergleich.

Prof. Dr. Friedl war seit 1997 Universitätsprofessor und Leiter der Abteilung Unfallchirurgie der Universitätsklinik Freiburg. Im Jahr 2000 leitete sein Dienstherr, das Land Baden-Württemberg, gegen ihn das förmliche Disziplinarverfahren ein und setzte es wegen eines gleichfalls eingeleiteten Strafverfahrens aus. Mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Freiburg vom 18.02.2003 wurde Prof. Dr. Friedl wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen verurteilt. Nach Fortsetzung des Disziplinarverfahrens schlossen Prof. Dr. Friedl, sein Dienstherr und das Universitätsklinikum Anfang 2009 einen Vergleich u.a. dahingehend, dass er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit sofortiger Wirkung beantragen und das Universitätsklinikum ihm einen Betrag in Höhe von 1,98 Mio. € für entgangene und zukünftig entgehende Einkünfte aus Privatliquidation zahlen sollte. Nachdem er auf seinen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden war, erklärten das Universitätsklinikum und der Dienstherr die Anfechtung des Vergleichs. Unter Berufung auf diese Anfechtung verweigert das Universitätsklinikum die Zahlung.

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