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Klage hinsichtlich der Oberbürgermeisterwahl in Freiburg

Datum: 09.11.2018

Kurzbeschreibung: PM 09.11.2018



Hinweis auf Gerichtstermin:

 

Am

Dienstag, den 13. November 2018, um 10:30 Uhr

im Verwaltungsgericht Freiburg,

Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg

Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528,

 

wird die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg über zwei Klagen einer nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Freiburg zugelassenen Bewerberin verhandeln.

 

Mit ihren im Juni 2018 beim Verwaltungsgericht eingereichten Klagen will die Klägerin erreichen, dass die am 22.04.2018 (1. Wahlgang) und am 06.05.2018 (2. Wahlgang bzw. Neuwahl) durchgeführte Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Freiburg von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg, für ungültig erklärt wird. Im zweiten Wahlgang war Martin Horn, der vom Verwaltungsgericht zum Rechtsstreit beigeladen wurde, zum Oberbürgermeister der Stadt Freiburg gewählt worden. Die Klägerin beanstandet, ihre Nichtzulassung zur Wahl mit dem Argument, sie habe nicht die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt, sei rechtswidrig gewesen.

 

 

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