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So viele Asylverfahren wie noch nie

Datum: 11.07.2017

Kurzbeschreibung: PM  11.07.2017

Beim Verwaltungsgericht Freiburg sind im ersten Halbjahr 2017 so viele Asylverfahren eingegangenwie noch nie in seiner Geschichte. Insgesamt waren es 4.540 Klage- und Eilverfahren. Das sind schon jetzt etwa 30 % mehr als im gesamten Kalenderjahr 2016 (3.561 Asylverfahren) und weit mehr als 300 % gegenüber dem Jahr 2015 (1.487 Verfahren), in dem mehr als eine Million Menschen nach Deutschland geflüchtet waren. Der bisherige Spitzenwert datierte aus dem Jahr 1993, als beim Verwaltungsgericht Freiburg insgesamt 5.879 Asylverfahren eingegangen waren (1994: 4.482 und 1995: 3.577).

Der Großteil der beim Verwaltungsgericht Freiburg im ersten Halbjahr 2017 klagenden Asylbewerber stammt aus Gambia (969 Verfahren), Afghanistan (613), Syrien (599), Irak (545), Nigeria (386), Pakistan (252), Eritrea (140) und dem Iran (131). Das sind ganz überwiegend Länder, deren Menschenrechtssituation eine zeitaufwändige Bearbeitung der Asylverfahren erwarten lässt. Insoweit stellt sich die Situation anders dar als in den 90er-Jahren, als etwa drei Viertel der Asylbewerber aus Südosteuropa (Rumänien, Jugoslawien, Bulgarien) stammten und viele Klagen von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg hatten. Damals verfügte das Verwaltungsgericht noch über zehn Kammern mit 37 Richterinnen und Richtern und 33 Bediensteten im Assistenzbereich. Heute sind beim Verwaltungsgericht Freiburg acht Kammern eingerichtet, in denen 29 Richterinnen und Richter - unterstützt von 22 Mitarbeiterinnen im Assistenzbereich - arbeiten. Das Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y), das nach dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung für die Personalausstattung der Gerichte maßgeblich sein soll, weist derzeit eine Deckung des Personalbedarfs von etwa 60 % auf. Dem Verwaltungsgericht fehlt es damit in erheblichem Umfang sowohl an Richterinnen und Richtern als auch an Personal für die Geschäftsstellen.

Die von Justizminister Wolf für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldeten zusätzlichen Stellen für die baden-württembergischen Verwaltungsgerichte sind deshalb für eine geordnete Rechtspflege unerlässlich. Gerade in Asylverfahren ist eine zeitnahe Entscheidung über den Asylantrag ein relevanter Faktor für das Gelingen der Integration anerkannter Flüchtlinge bzw. die Bereitschaft abgelehnter Asylbewerber zur Rückkehr in das Heimatland. Zudem muss gewährleistet bleiben, dass das Verwaltungsgericht seiner Aufgabe weiterhin gerecht werden und Bürgerinnen und Bürgern zeitnah Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen (z.B. Baugenehmigung, Fahrerlaubnis, Kommunalabgaben) gewähren kann.

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